Ein Strafurteil ist nicht immer gerecht – und selten endgültig. In unserer Kanzlei in Wien prüfen wir genau, ob ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung möglich und sinnvoll ist. Denn jedes Urteil kann erhebliche Folgen haben: für Freiheit, Existenz und Ruf. Wir setzen uns dafür ein, dass diese nicht hingenommen werden müssen.
Im Strafrecht stehen – je nach Art und Stadium des Verfahrens – verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie engagiert bei:
Berufung (wegen Strafe und/oder Schuld) gegen Urteile
Nichtigkeitsbeschwerde
Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Entscheidungen
Einspruch gegen Strafverfügungen
Wiederaufnahmeanträgen bei neuen Beweisen
Rechtsmittel müssen innerhalb von drei Tagen ab mündlicher Verkündung des Urteils angemeldet werden. Daher gilt: Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir handeln.
die strategische Bewertung der Erfolgsaussichten
die fundierte rechtliche Begründung
die fristgerechte Einbringung
Gerade in Strafverfahren kann es vorkommen, dass bestimmte Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden – etwa die Würdigung von Beweismitteln, rechtliche Rahmenbedingungen oder mildernde Umstände. Wir prüfen das Urteil sorgfältig auf mögliche Ansatzpunkte und setzen uns dafür ein, eine sachgerechte und gerechte Entscheidung zu erreichen – sei es durch Verbesserung oder Aufhebung des Urteils.
Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch von 9:00 bis 18:00 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.