Rechtsmittel im Strafrecht

Weil ein Urteil nicht das letzte Wort sein muss. Wir kämpfen auch nach dem Urteil für Ihr Recht

Ein Strafurteil ist nicht immer gerecht – und selten endgültig. In unserer Kanzlei in Wien prüfen wir genau, ob ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung möglich und sinnvoll ist. Denn jedes Urteil kann erhebliche Folgen haben: für Freiheit, Existenz und Ruf. Wir setzen uns dafür ein, dass diese nicht hingenommen werden müssen.

Welche Möglichkeiten haben wir?

Im Strafrecht stehen – je nach Art und Stadium des Verfahrens – verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie engagiert bei:

Berufung (wegen Strafe und/oder Schuld) gegen Urteile

Nichtigkeitsbeschwerde

Beschwerden gegen staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Entscheidungen

Einspruch gegen Strafverfügungen

Wiederaufnahmeanträgen bei neuen Beweisen

Fristen beachten – sofort handeln

Rechtsmittel müssen innerhalb von drei Tagen ab mündlicher Verkündung des Urteils angemeldet werden. Daher gilt: Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir handeln.

die strategische Bewertung der Erfolgsaussichten

die fundierte rechtliche Begründung

die fristgerechte Einbringung

Fehler erkennen – Chancen nutzen

Gerade in Strafverfahren kann es vorkommen, dass bestimmte Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden – etwa die Würdigung von Beweismitteln, rechtliche Rahmenbedingungen oder mildernde Umstände. Wir prüfen das Urteil sorgfältig auf mögliche Ansatzpunkte und setzen uns dafür ein, eine sachgerechte und gerechte Entscheidung zu erreichen – sei es durch Verbesserung oder Aufhebung des Urteils.

Checkliste zur Vorbereitung bei/m ...

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Für unsere geschätzten Klienten

Erstberatung

Von 09:00 bis 18:00

Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch von 9:00 bis 18:00 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.