Körperverletzung zählt zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht – oft entsteht sie in hitzigen, emotional aufgeladenen Situationen. Doch nicht jede Auseinandersetzung ist strafbar, und nicht jeder Angriff strafrechtlich relevant. Wir verteidigen Sie mit Erfahrung und Weitblick – sowohl bei einfacher als auch schwerer Körperverletzung oder bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Notwehr, wechselseitiger Gewalt oder unbegründeten Anschuldigungen.
Das österreichische Strafgesetzbuch unterscheidet je nach Schweregrad mehrere Delikte:
Körperverletzung (§ 83 StGB) – Verletzung der körperlichen Unversehrtheit
Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) – z. B. bleibende Schäden oder längerfristige Beeinträchtigung
Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) – z. B. durch Verkehrsunfall oder sonstige Nachlässigkeit
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
Raufhandel (§ 91 StGB) – Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung mit mehreren Personen
Gerade in konfliktbeladenen Situationen – etwa im Beziehungsumfeld, in Lokalen oder bei Meinungsverschiedenheiten im Alltag – sind die Abläufe oft unklar, widersprüchlich oder emotional verzerrt. In manchen Fällen besteht unsere Verteidigung auch darin, dass überhaupt keine Körperverletzung vorliegt, sei es mangels medizinischer Feststellbarkeit oder weil der Sachverhalt ganz anders war, als er zunächst geschildert wurde.
Körperverletzungsdelikte bleiben häufig nicht ohne zivilrechtliche Konsequenzen. Geschädigte Personen treten im Strafverfahren oft als Privatbeteiligte auf und machen Schadenersatz- oder Schmerzengeldansprüche geltend. Wir vertreten Sie auch in diesem Bereich mit dem nötigen Feingefühl – und sorgen dafür, dass solche Forderungen rechtlich genau geprüft und unberechtigte Ansprüche entschieden abgewehrt werden.
Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch von 9:00 bis 18:00 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.