Das Ermittlungsverfahren ist der erste – und oft entscheidende – Abschnitt eines Strafverfahrens. Schon in dieser frühen Phase werden Weichen gestellt, die später kaum mehr rückgängig zu machen sind. Wir stehen Ihnen ab dem ersten Moment mit Engagement und Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erzielen.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten, von einer Anzeige erfahren oder eine Hausdurchsuchung erlebt haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher wir eingreifen, desto größer sind die Chancen, das Verfahren zu steuern oder sogar eine Anklage zu vermeiden. Wir übernehmen:
die Akteneinsicht und fundierte Einschätzung der Lage
die Vorbereitung auf Einvernahmen und Begleitung zur Aussage
die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
die Abwehr unzulässiger oder überzogener Zwangsmaßnahmen
Begleitung zur Einvernahme
Anträge auf Einstellung des Verfahrens
Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren stehen Sie unter Druck. Aussagen können falsch verstanden oder ausgelegt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte von Beginn an vollumfänglich gewahrt bleiben und Sie nicht in eine belastende Verfahrensdynamik geraten.
Oft ist es möglich, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen oder den Ausgang des Verfahrens wesentlich zu beeinflussen. Mit einer zielgerichteten Verteidigung arbeiten wir darauf hin, dass es gar nicht erst zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Ist ein Verfahren nicht zu vermeiden, entwickeln wir eine klare Verteidigungsstrategie für das Hauptverfahren. Wir bereiten Sie sorgfältig auf jede Verfahrensphase vor, analysieren Beweise kritisch und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Unser Ziel bleibt stets dasselbe: das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – sei es Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine möglichst milde Sanktion.
Rechtsfragen müssen schnell behandelt werden. Deshalb sind wir telefonisch von 9:00 bis 18:00 direkt erreichbar und online rund um die Uhr.